Im ordentlichen Verfahren vom 10. Februar 2016 wurde Steve Mason für fünf Spiele gesperrt und mit einer Busse von 1'850 Franken belegt. Gegen dieses Urteil haben die SC Rapperswil-Jona Lakers Rekurs beim Verbandssportgericht eingereicht.
Das Verbandssportgericht der Swiss Ice Hockey Federation bestätigt somit diesen erstinstanzlichen Entscheid des Einzelrichters für Disziplinarsachen Leistungssport der Swiss Ice Hockey Federation, Reto Steinmann.
Drei Spielsperren hat Mason bereits verbüsst. Somit bleibt der Stürmer der SC Rapperswil-Jona Lakers für die nächsten zwei Play-Off-Viertelfinalspiele vom Freitag, 19. Februar und Sonntag 21. Februar, gesperrt.
Entscheid im Rekursverfahren Mason
Das Verbandssportgericht der Swiss Ice Hockey Federation hat den Rekurs der SC Rapperswil-Jona Lakers abgewiesen und den erstinstanzlichen Entscheid des Einzelrichters für Disziplinarsachen Leistungssport unterstützt.