Einzelrichter spricht Sperre gegen Danielsson aus
24.03.2014 | 13:29
Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport, Reto Steinmann, hat den Stürmer der Rapperswil-Jona Lakers, Nicklas Danielsson, im ordentlichen Verfahren für den Stockschlag gegen Reto Suri im Meisterschaftsspiel zwischen dem EV Zug und den Rapperswil-Jona Lakers vom 20. März 2014 mit einer...
Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport, Reto Steinmann, hat den Stürmer der Rapperswil-Jona Lakers, Nicklas Danielsson, im ordentlichen Verfahren für den Stockschlag gegen Reto Suri im Meisterschaftsspiel zwischen dem EV Zug und den Rapperswil-Jona Lakers vom 20. März 2014 mit einer Spielsperre und einer Busse von 900 Franken bestraft. Danielsson hat diese Sperre bereits verbüsst und ist somit am kommenden Dienstag, 25. März 2014, spielberechtigt.
Pure Absicht
Die Konsultation der TV-Bilder zeigt, dass bei der Aktion in der 52. Minute Danielsson zu einer Schwungbewegung ausholt und seinen Stock Richtung rechten Unterarm von Suri schlägt. Reto Suri hat sich bei der umschriebenen Szene eine leichte Verletzung zugezogen, was aber unerheblich ist. Er hätte auch ohne Verletzung bleiben können; genauso gut wäre es aber möglich gewesen, dass er sich eine Fraktur zugezogen hätte. Die Schwere der Verletzung an sich ist eher zufällig, entscheidend ist viel mehr, dass die Aktion absichtlich erfolgte und eine Verletzung hätte herbeiführen können.
Danielsson muss klar gewesen sein, dass ein solcher Angriff Verletzungsfolgen mit sich bringen kann. Jeder Spieler weiss, dass ein zweihändiger Stockschlag auf den Arm oder die Hand eines Gegenspielers oft zu Verletzungen führt. Bei dieser Ausgangslage trifft den Beschuldigten den Vorwurf, Regel 537 lit. a IIHF (Slashing) und Regel 527 IIHF (Excessive Roughness) übertreten zu haben.
Bereits wieder spielberechtigt
Das Verschulden Nicklas Danielsson wiegt nicht allzu schwer. Sein Schlag erfolgte zweihändig, aber nicht mit allzu viel Wucht. Das Verhalten von Danielsson offenbart eine gewisse Rücksichtslosigkeit, da er offenbar aus der Erkenntnis, den Gegner nicht mehr hindern zu können am Abschluss, in dessen Richtung schlug. Dazu kommt, dass der Gegenspieler den Angriff nicht erwarten konnte und auch nicht kommen sah.
In Erwägung sämtlicher Strafzumessungskriterien sowie der erwähnten Umstände ist eine Sperre für ein Meisterschaftsspiel in Verbindung mit einer Busse von 900 Franken angemessen. Anzumerken ist, dass Danielsson diese Sperre bereits verbüsst hat und somit am kommenden Dienstag, 25. März 2014, spielberechtigt ist.