Aufgrund der Verletzung wurde der Fall vom Player Safety Officer an den Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport überwiesen, jedoch ohne Antrag für weiterführende disziplinarische Massnahmen.
Nach Sichtung der Aktion ist der Einzelrichter zum Entscheid gekommen, kein Verfahren gegen Phil Baltisberger zu eröffnen. Gegen dieses Urteil hat der EHC Biel-Bienne beim Verbandssportgericht Berufung eingelegt.