Beim Entscheid des Schiedsrichters, den Penalty-Treffer als gültig zu werten, handelt es sich nach Ansicht des Einzelrichters zweifelsfrei um einen Tatsachenentscheid, gegen den gemäss Rechtspflege-reglement keine Möglichkeit eines Spielfeldprotests besteht. Aufgrund dieser Tatsache hat der Einzelrichter entschieden, nicht auf den Protest des EV Zug einzutreten.
EVZ blitzt mit Spielfeld-Protest ab
Der EV Zug hat während dem ersten Spiel der Playoff-Viertelfinal-Serie gegen den HC Lugano am 3. März 2016 Spielfeldprotest gegen den von Frederik Pettersson verwandelten Penalty und damit gegen die Wertung des Spiels eingereicht. Der Penalty sei nicht regelkonform ausgeführt worden.