Grund für den Spielfeldprotest des EHC Visp war, dass die Walliser die Auffassung vertreten, die Schiedsrichter hätten im betroffenen Spiel einen regeltechnischen Fehler bei der Handhabung von drei kurz aufeinander ausgesprochenen Zweiminuten-Strafen gemacht.
Die drei Spieler des EHC Visp Klasen, Steiner und Olausson erhielten kurz nacheinander je eine Zweiminutenstrafe. Als Spieler Nr. 86 Klasen nach Ablauf seiner Strafe zurück ins Spiel kommen wollte, sei dieser vom Headschiedsrichter wieder zurück auf die Strafbank beordert worden. Dadurch hätten sich auch die beiden weiteren Strafen der Spieler Nr. 27 Steiner und 16 Olausson verzögert und diese hätten dadurch erst verspätet wieder ins Spiel eingreifen können. Dies stelle einen regeltechnischen Fehler dar.
Der Spielfeldprotest wurde seitens EHC Visp nach dem Spiel bestätigt und der Sachverhalt ebenfalls durch die Schiedsrichter rapportiert. Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport hat nun verfügt, dass ein ordentliches Verfahren in dieser Sache eröffnet wird.
Quelle: sihf