Auf Antrag des Schiedsrichterkomitees haben sowohl die NLA- als auch die NLB-Klubs automatische Bussen und Sperren für Schwalben eingeführt. Nach den ersten beiden Schauspieleinlagen auf dem Eis werden fehlbare Spieler mit einer Busse bestraft, sollte es ein drittes Mal passieren, folgt eine Spielsperre. Ab dem vierten Vorfall werden Sanktionen in Verfahren ermittelt.
Eine Schwalbe ist laut IIHF-Regel 138, die sich "Diving or Embellishment" nennt, ein offensichtlicher Fall um eine Strafe zu schinden. Selbiges gilt bei einer vorgespielten Verletzung.
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Sperre gegen Schwalbenkönige
Ab sofort geht es den Schwalbenkönigen der Schweiz an den Kragen.